Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Veloverkehr

Der Kanton Bern setzt sich im Rahmen seiner Gesamtmobilitätsstrategie eine Erhöhung des Langsamverkehrsanteils zum Ziel. Insbesondere das Velo spielt dabei eine wichtige Rolle und bietet sowohl im Alltags- wie auch im Freizeitverkehr eine attraktive Alternative oder Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln. Es bringt einem nicht nur schnell von A nach B, sondern schont auch die Umwelt, ist platzsparend und hält fit.

Titelbild Veloverkehr, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern, Foto B. Devènes - 2021

Veloalltagsverkehr

Der Kanton Bern strebt die Gleichstellung des Veloverkehrs mit den übrigen Verkehrsarten an. Das Angebot für den Veloverkehr wird mit dem Ziel weiterentwickelt, im gesamten Kantonsgebiet sichere und attraktive Veloinfrastrukturen zu schaffen. Der Sachplan Veloverkehr definiert die nötigen Grundsätze für die Planung und den Vollzug. Er legt die Velowege mit kantonaler Netzfunktion für den Veloalltags- und -freizeitverkehr sowie Netzlücken fest. Der Sachplan wird durch den Regierungsrat erlassen.

Zuständigkeiten

Der Kanton ist zuständig für die Festlegung des Velowegnetzes mit kantonaler Netzfunktion gemäss Strassengesetz. Er stützt sich dabei auf Planungsgrundlagen der Regionen und Gemeinden. Zudem plant, baut, betreibt und unterhält er die kantonalen Velowege (Radstreifen auf und Radwege entlang von Kantonsstrassen sowie kantonale Radwege abseits von Kantonsstrassen) und unterstützt die Gemeinden durch Beratung und Information. Zudem klärt er die Machbarkeit und Verhältnismässigkeit von Velobahnen in den gemäss Sachplan Veloverkehr bezeichneten Korridoren.

Der Kanton kann Beiträge an im Sachplan festgelegte Velowege auf Gemeinde- oder Privatstrassen sprechen. Dies betrifft insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Veloinfrastruktur. Auch an die Gesamtinstandsetzung aufwändiger Wegabschnitte (Brücken oder andere Kunstbauten) sowie die Wiederherstellung von Wegabschnitten, welche durch Elementarereignisse beschädigt worden sind, können Beiträge gesprochen werden. Ausserdem kann er Planungsregionen bzw. Regionalkonferenzen mit Beiträgen an die regionale Strassenplanung (z. B. regionale Velowegnetzplanungen) unterstützen.

Die Gemeinden sind zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der kommunalen Velowege, die sich auf Gemeinde- oder Privatstrassen befinden. Sie halten die kommunalen Velowegnetze in kommunalen Richtplänen bzw. der Ortsplanung fest.

Die Regionalkonferenzen entwickeln das Velowegnetz im Rahmen der regionalen Velonetzplanungen (RGSK) basierend auf den kantonalen Vorgaben weiter.

Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz)

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, innerhalb von fünf Jahren (bis Ende 2027) ein gutes, zusammenhängendes Velowegnetz zu planen und dieses bis 2042 umzusetzen. Mit dem bestehenden Sachplan Veloverkehr (künftig Sachplan Velowegnetz) liegt im Kanton Bern bereits eine behördenverbindliche Planung des Velowegnetzes vor, welche die Anforderungen des Bundes zu weiten Teilen erfüllt. Im Rahmen zweier Anpassungen in den Jahren 2025 und 2027 wird der Sachplan Veloverkehr in den Sachplan Velowegnetz überführt und die notwendigen Ergänzungen zur Erfüllung der Anforderungen des Bundes vorgenommen.

Netztypen und Hierarchie

Das in Plänen festgelegte Velowegnetz für den Alltagsverkehr gliedert sich im Kanton Bern in insgesamt vier Netzhierarchiestufen. Die Netzhierarchie beeinflusst insbesondere die Standards, die Anforderungen
hinsichtlich des Fahrflusses (u. a. Knotenpunkte) und die Qualität der Ausstattung. Folgende Netzhierarchiestufen werden unterschieden:

  1. die «Velobahnen» (VB), sie verbinden regional bedeutende Räume und haben höchstes Velopotenzial.
  2. die «Velohauptverbindungen I» (VH I), sie verbinden regional bedeutende Zentren und Ziele und verfügen über grosses Velopotenzial.
  3. die «Velohauptverbindungen II» (VH II), verbinden ebenfalls regional bedeutende Zentren und Ziele, verfügen aber lediglich über mittleres Velopotenzial.
  4. die «Velonebenverbindungen» (VN), sie binden kommunal bedeutende Zentren und Ziele und kleinere ländliche Gemeinden an das kantonale Netz an, sie haben kein mittleres, aber ausreichendes Velopotenzial und dienen als lokale Verbindungen, als Ergänzung sowie als Zubringer zu Velohauptverbindungen oder Velobahnen.

Das restliche Strassennetz, welches für den Veloverkehr offen befahrbar ist, wird als Erschliessungsnetz bezeichnet und nicht in behördenverbindlichen Plänen festgelegt.

Veloverkehr; Tiefbauamt des Kantons Bern
Netzhierarchien im Alltagsverkehr

Beispiel Kantonaler Radweg Grünenmatt – Sumiswald

Zwischen Grünenmatt und Sumiswald konnte 2021 ein kantonaler Radweg abseits der Kantonsstrasse realisiert werden. Der Radweg verläuft über ehemalige Flurwege und entlang der BLS-Bahnlinie über ein neu erstelltes Trassee (Gesamtkosten ca. 900 000 Franken). Dank dem neuen kantonalen Radweg entfällt die aufwändige Erweiterung der Kantonsstrasse, welche abschnittsweise zwischen Emme und Hangböschung «eingeklemmt» ist.

Veloverkehr; Tiefauamt des Kantons Bern
Der kantonale Radweg am Dorfeingang von Sumiswald im Bauzustand 2021. Im Vordergrund der Anschlussknoten auf die Kantonsstrasse, im Hintergrund entlang der Bahnlinie das noch nicht asphaltierte Trassee des Radwegs.

Velowandern

Mit den auf der Plattform SchweizMobil kommunizierten Velolandrouten hat der Kanton Bern ein attraktives und vielseitiges Velowanderangebot zu bieten. Diese Routen gelten gemäss Sachplan Veloverkehr als Velowege mit kantonaler Netzfunktion. In enger Zusammenarbeit mit der Stiftung SchweizMobil und weiteren interessierten Kreisen entwickelt der Kanton das Netz weiter. Das Ziel ist, die Qualität der Freizeitrouten laufend zu verbessern und damit die führende Stellung des Kantons Bern im Velotourismus zu halten und auszubauen. Velolandrouten werden nach touristischen Kriterien einem Thema gewidmet und durch attraktive Landschaften geführt. Dem Routenthema wird Rechnung getragen, indem z. B. die Aareroute wo möglich direkt am Ufer oder mit Blick auf die Aare geführt wird. Im Hinblick auf die diversen Nutzergruppen, namentlich auch auf Familien mit Kindern, vermeiden die Routen zudem gefährliche oder mit Motorfahrzeugverkehr stark belastete Abschnitte. Für Routenoptimierungen werden in der Regel bestehende Strassen und Wege gewählt, Neu- und Ausbauten bilden die Ausnahme.

Die Velowanderrouten werden durch das Tiefbauamt mit einer einheitlichen Wegweisung versehen und durch die Plattform SchweizMobil kommuniziert. Zudem ist das TBA für Bau und Unterhalt der Routen auf Kantonsstrassen zuständig, während auf allen übrigen Gemeinde- und Privatstrassen die jeweilige Gemeinde verantwortlich ist. Die Signalisation neuer Freizeitrouten bedarf der Zustimmung des Tiefbauamtes.

Im Sachplan Veloverkehr werden bestehende, geplante und aufzuhebende Velowanderrouten dargestellt. Interessierte (Regionen, Tourismusorganisationen, Gemeinden etc.) können die Aufnahme weiterer Freizeitrouten in das kantonale Netz beantragen. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass den Routen eine kantonale Netzfunktion zukommt, sie in einem regionalen Richtplan festgelegt wurden, alle Wegabschnitte dem Veloverkehr gewidmet sind und der Signalisation gemäss Art. 45 Abs. 2 SV vom Tiefbauamt zugestimmt wurde.

Mountainbiken

Mountainbiken hat sich in den vergangenen Jahren zum Breitensport entwickelt und erfreut sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Das verfügbare Angebot an Routen und Pisten und anderen Anlagen wächst stetig und die Kombination aus Naturerlebnis und Fahrspass begeistert Jung und Alt.
Der Kanton Bern will Mountainbike-Routen fördern und stellt sie den übrigen Velorouten gleich. Wichtige Mountainbike-Routen werden als Velowege mit kantonaler Netzfunktion im Sachplan Velowegnetz festgelegt, erstmalig mit der Anpassung 2025 (voraussichtliche Mitwirkung im Sommer 2024). Das TBA signalisiert diese Routen und leistet Beiträge an Investitionen.

Planung von Mountainbike-Routen

Je mehr Bikerinnen und Biker unterwegs sind, desto wichtiger wird das Signalisieren von Mountainbike-Routen auf dafür geeigneten Wegen. Denn nur so lassen sich Konflikte bei der gemeinsamen Nutzung der Wege vermeiden. Ausserdem dürfen auch die vielfältigen Funktionen von Wald, Landschaft und Natur nicht beeinträchtigt werden.

Die Planung von Mountainbike-Routen fällt in die Zuständigkeit der Regionen und der Gemeinden und wird idealerweise in einer übergeordneten Planung mit weiteren Schutz- und Nutzungsinteressen koordiniert. Für Betrieb und Unterhalt der Routen sind die Gemeinden zuständig. Die Planungen der Mountainbike-Routen und Wanderwegen sind dabei aufeinander abzustimmen. Die Signalisation neuer Routen bedarf der Zustimmung des TBA.

Die Arbeitshilfe für die Planung von Mountainbike-Routen im Kanton Bern ermöglicht eine systematische Planung von neuen Routen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämter und Organisationen erarbeitet und hat das Ziel, attraktive Routen und ein möglichst störungsfreies Nebeneinander von Bikenden und Wandernden zu ermöglichen.

Webinar zur Arbeitshilfe und Checkliste Mountainbike-Routen im Kanton Bern

Gerne informieren wir Sie, dass am 27. Juni 2024, 13.00 - 14.00 Uhr ein Webinar in deutscher Sprache zur Erläuterung der Arbeitshilfe und der Checkliste zu Mountainbike-Routen im Kanton Bern stattfinden wird. Weiterführende Informationen werden an dieser Stelle publiziert, sobald diese verfügbar sind

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