Der Kugelfang von Schiessanlagen und dessen nähere Umgebung sind stark mit Blei und anderen Schadstoffen belastet und gelten deshalb als belastete Standorte.
Wenn schadstoffbelastete Kugelfänge das Grundwasser, oberirdische Gewässer oder den Boden gefährden, müssen Massnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen werden. Diese Massnahmen müssen üblicherweise von der Inhaberin oder dem Inhaber der Schiessanlage oder dem Hauptverursachenden der Belastung aus der Schiesstätigkeit ergriffen werden. Bei zivilen, nicht gewerblichen Schiessanlagen fällt diese Aufgabe somit entweder dem Schützenverein, der Standortgemeinde oder den Grundeigentümern zu.
Künstliche Kugelfangsysteme
- Merkblatt zur korrekten Wartung von künstlichen Kugelfangsystemen
- Hilfestellung - Betriebsnummer beantragen und Begleitscheine erstellen
- Merkblatt zum Einbau eines künstlichen Kugelfangsystems
- Historische Schiessen, Erinnerungs- und Feldschiessen Big Bags - korrekt Aufbauen und Entsorgen
- Formular Kontrolle Big Bags
Sanierung
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