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Schiessanlagen

Der Kugelfang von Schiessanlagen und dessen nähere Umgebung sind stark mit Blei und anderen Schadstoffen belastet und gelten deshalb als belastete Standorte.

Wenn schadstoffbelastete Kugelfänge das Grundwasser, oberirdische Gewässer oder den Boden gefährden, müssen Massnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen werden. Diese Massnahmen müssen üblicherweise von der Inhaberin oder dem Inhaber der Schiessanlage oder dem Hauptverursachenden der Belastung aus der Schiesstätigkeit ergriffen werden. Bei zivilen, nicht gewerblichen Schiessanlagen fällt diese Aufgabe somit entweder dem Schützenverein, der Standortgemeinde oder den Grundeigentümern zu.

Künstliche Kugelfangsysteme

Fachperson finden

  • VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde (2020)

  • Belastungssituation und Vorgehen bei Jagd- und Combat-Schiessanlagen - Publikation BAFU (2015)

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