Beiträge aus dem kantonalen Abwasserfonds dienen der Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Abwasserentsorgung. Der Abwasserfonds wird durch eine nach dem Verursacherprinzip erhobene Abwasserabgabe bei den ARA alimentiert. Damit kann eine wichtige Lenkungswirkung für eine zweckmässige Abwasserentsorgung im Kanton Bern erzielt werden.
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Rahmenbedingungen für Beiträge
- Beiträge aus dem Abwasserfonds; Gesetzliche Grundlagen, Ausführungsbestimmungen, Erläuterungen
- Beiträge aus dem Abwasserfonds an die flächendeckende Zustandsaufnahme privater Abwasseranlage
- Beiträge aus dem Abwasserfonds an die flächendeckende Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen - Antworten auf wichtige Fragen aus der Praxis
- Richtlinie für die Überarbeitung und Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans (GEP)
Abwasserabgabe
Kontakt
Reto Manser
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 39 32
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