Mehr als 50 öffentliche ARA (> 200 EW) reinigen das Abwasser im Kanton Bern. Daneben existieren mehr als 1000 KLARA.
Mischwasserentlastungen – einfach erklärt
Bei starken Regenfällen oder nach einem Gewitter sind unsere Flüsse häufig braun gefärbt. Ist das etwa Abwasser? Oder gar Fäkalien, die ungeklärt in die Natur gelangen? Tatsächlich steckt mehr dahinter: Der allergrösste Teil der Färbung ist natürlich und stammt von Erde und Schlamm, die aus dem Umland in die Gewässer gespült werden. Doch auch sogenannte Mischabwasserentlastungen können zur Färbung beitragen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Mischabwasserentlastungen sind, welche Herausforderungen mit ihnen verbunden sind – und warum sie trotz allem ein notwendiger Bestandteil unserer Siedlungsentwässerung bleiben.
In der Schweiz werden über die Hälfte der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen in einem Mischsystem entwässert. Dabei fliessen Schmutzabwasser und Regenabwasser durch dieselbe Kanalisationsleitung zur Abwasserreinigungsanlage (ARA).
Begriffe und häufig gestellte Fragen
- Regenabwasser: Das bei Regenwetter von Strassen, Plätzen und Dächern abfliessende Regenwasser
- Schmutzabwasser: Das in Haushalten und Gewerbe anfallende verschmutzte Abwasser
- Mischabwasser: Gemisch aus Schmutzabwasser und Regenabwasser. Je stärker der Regen ist, desto höher ist der Anteil an Regenabwasser und desto kleiner der Anteil an Schmutzabwasser. Bei besonders starken Regen ist das Mischabwasser entsprechend stark verdünnt und enthält nur noch wenig Verschmutzungen.
Da sowohl die Kanalisationsnetze als auch die ARA nur eine begrenzte Kapazität haben, muss bei starkem Regen ein kleiner Teil des Mischabwassers in Gewässer abgeleitet, sprich «entlastet» werden. Die Beeinträchtigung der Gewässer bleibt durch diese Mischabwasserentlastungen in einem geringen, tolerierbaren Bereich, weil das Mischabwasser bei hohen Regenmengen stark verdünnt ist. Schmutzabwasser oder Fäkalien dürfen hingegen niemals unverdünnt in die Gewässer eingeleitet werden.
Wetterabhängige Fälle
Wir unterscheiden für die Mischabwasserentlastung in die Gewässer fünf verschiedene wetterabhängige Fälle:
Notwendigkeit der Mischabwasserentlastungen
Mischabwasserentlastungen sind nach wie vor notwendig, da unsere Kanalnetze und ARA bei grösseren Regenfällen niemals die gesamten aufkommenden Regenwassermengen aufnehmen können. Obschon Mischabwasserentlastungen kurzfristig im Gewässer sichtbar sind, dürfen sie die Ökologie der Gewässer nicht beeinträchtigen. Sie werden daher heute so geplant, dass so wenig wie möglich Mischabwasser in die Gewässer entlastet wird. Feststoffe aus der Kanalisation, meist Reste von Toilettenpapier, setzen sich dabei gelegentlich an Gewässerböschungen oder in Büschen fest. Diese sichtbaren «unschönen» Verschmutzungen sind für die Gewässerökologie meist unbedenklich. Sie sind dennoch zu verhindern, wenn sie auch nicht komplett vermieden werden können.
Mischabwasserentlastungen sollen künftig weiter reduziert werden: Mit dem Schwammstadt-Prinzip soll Regenwasser lokal im Siedlungsraum zurückgehalten, versickert oder zur Bewässerung genutzt werden, anstatt es direkt in die Kanalisation zu leiten. So wird die Kanalisation weniger stark mit Regenwasser belastet und es kommt zu weniger Entlastungen.
Die Umsetzung von Schwammstadt-Massnahmen braucht Zeit – es sind langfristige Projekte über Jahrzehnte. Mischabwasserentlastungen werden dadurch auch nicht ganz verschwinden, können aber spürbar reduziert werden.
Datenerhebung
Mikroverunreinigungen
Entsorgung
Energie
Kontakt
Bernhard Wiedmer
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 636 79 33
Kleinkläranlagen (KLARA)
Kleinkläranlagen sind mechanisch-biologische Kleinkläranlagen, welche das anfallende Abwasser von einzelnen Häusern oder Gruppen vor Ort reinigen. Das Abwasser wird nach der Reinigung in ein Gewässer eingeleitet oder oberflächlich versickert. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal hat grundsätzlich Priorität. Ist ein Anschluss nicht zweckmässig oder zumutbar, ist eine mögliche Sanierungsvariante der mechanisch-biologischen Kleinkläranlage.
Die Erstellung einer KLARA erfordert eine Bewilligung des Amtes für Wasser und Abfall (AWA). Dieses sorgt dafür, dass die Anforderungen an die Qualität der Gewässer erfüllt werden. Es legt die Reinigungsleistung, die Schlammentsorgung und die Kontrollintervalle der KLARA fest.
Bitte kontaktieren Sie das AWA vor der Projektierung einer KLARA.