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Bewilligung für eine Sole/Wasser-Wärmepumpe beantragen

Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe gewinnt Wärme aus dem Untergrund, zum Beispiel mit Hilfe einer Erdwärmesonde. Für die nötigen Bohrungen brauchen Sie eine Gewässerschutzbewilligung vom Amt für Wasser und Abfall.

Das Vorgehen zum Gesuch und die entsprechenden Unterlagen sind abhängig von der Infrastruktur, die Sie installieren wollen und vom Gesamtprojekt, in welchem Sie das Gesuch stellen. Umfasst das Gesamtprojekt baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen, ist das Gesuch für die Gewässerschutzbewilligung Teil des Baugesuchs.

  • Sind Sie unsicher, ob ihr Vorhaben eine Baubewilligung erfordert, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Ihrer Standortgemeinde.
  • Brauchen Sie Auskünfte zu den unterschiedlichen Optionen und ihren Einsatzmöglichkeiten, wenden Sie sich an die öffentliche Energieberatung.
  • Öffentliche Energieberatung

  • Förderprogramm des Amts für Umwelt und Energie

Erdwärmesonde bewilligen lassen

Schritt
1

Klären Sie mit einer Adressabfrage ab, ob das Bohren einer Erdwärmesonde an Ihrem Standort erlaubt ist:

kann-ich-bohren.ch

Schritt
2

Liegt Ihr Grundstück im grünen Bereich der Karte, können Sie ein Gesuch einreichen.

In einigen Gebieten zeigt die Karte an, dass Sie mit zusätzlichen Auflagen oder mit einer Tiefenbeschränkung rechnen müssen. Grundsätzlich können Sie jedoch davon ausgehen, dass Sie die Gewässerschutzbewilligung für die Bohrung und den Wärmeentzug erhalten, selbst wenn Sie möglicherweise zusätzliche Abklärungen durch eine Fachperson vornehmen lassen müssen.

Liegt Ihr Grundstück im roten Bereich der Karte, ist eine Bohrung an dieser Stelle aufgrund der Erstbeurteilung aus Gründen des Gewässerschutzes nicht erlaubt. Wir richten uns dabei nach der Vollzugshilfe des BAFU. Sie können jedoch prüfen, ob Sie Grundwasser für den Wärmeentzug nutzen dürfen:

Mehr erfahren zum Betrieb von Wasser/Wasser-Wärmepumpen
Vollzugshilfe BAFU 2009: Wärmenutzung aus Boden und Untergrund

Schritt
3

Das Vorgehen für die Gesuchstellung ist abhängig davon, ob die Wärmepumpe im Rahmen eines Bauverfahrens installiert wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben ein Bauverfahren benötigt oder nicht, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. 

Beachten Sie unter anderem die Grenzabstände gemäss Baureglement Ihrer Standortgemeinde. Denken Sie auch daran, dass Sie die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer mit dem Gesuch einreichen müssen, wenn Sie Erdwärmesonden näher als drei Meter am Nachbargrundstück planen.

Schritt
4

Wenn die Wärmepumpe im Rahmen eines Bauverfahrens installiert werden soll, reichen Sie die nötigen Unterlagen direkt im eBau-Portal zusammen mit Ihrem Baugesuch ein. In diesem Fall müssen Sie keine separate Korrespondenz an das AWA richten, der entsprechende Antrag wird direkt an uns weitergeleitet.

Schritt
5

Planen Sie die Wärmepumpe als Heizungsersatz ohne Bauverfahren, müssen Sie ein Gesuch direkt beim AWA einreichen, zusammen mit den nötigen Beilagen. Ziehen Sie Ihre/n Heizungsplaner/in oder ein Bohr-Unternehmen für das Zusammenstellen des Dossiers bei.

Füllen Sie das Gesuchformular aus und besorgen Sie die nötigen Beilagen. Lassen Sie sich dabei von einer Fachperson beraten; ein vollständiges und korrektes Gesuch kann die Bearbeitungsdauer verkürzen.

Schritt
6

Reichen Sie alle Unterlagen an das Amt für Wasser und Abfall ein, Sie finden die Koordinaten in der Kontaktbox auf dieser Seite. Wir kontaktieren Sie, sobald wir das Gesuch behandelt haben.

Erdwärmekörbe, Endregister und Energiepfähle

Schritt
1

Im Rahmen Ihres Gesuchs müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zum höchstmöglichen Grundwasserspiegel einhalten. Zu diesem Zweck kann es nötig sein, dass Sie vorab Untersuchungen des Baugrunds vornehmen lassen.

Schritt
2

Füllen Sie das Gesuchformular aus und besorgen Sie die nötigen Beilagen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Fachperson beraten; ein vollständiges und korrektes Gesuch kann die Bearbeitungsdauer verkürzen. Beachten Sie auch die Vollzugshilfe des BAFU für weitere Informationen. 

Schritt
3

Reichen Sie alle Unterlagen an das Amt für Wasser und Abfall ein, Sie finden die Koordinaten in der Kontaktbox auf dieser Seite. Wir kontaktieren Sie, sobald wir das Gesuch behandelt haben.

Schritt
4

Wenn Sie Energiepfähle im Rahmen eines Bauprojekts planen, fällt das Vorhaben in der Regel unter die entsprechende Baubewilligung. Bitte machen Sie im eBau die erforderlichen Angaben zu «Bauen im Grundwasser». 

Gebühren

Eine Gewässerschutzbewilligung für das Erstellen der Bohrung und zum Entzug von Wärme aus Boden und Untergrund kostet ab 370 Franken (Mindestgebühr).

Zusätzliche Aufwände bei der Bearbeitung des Gesuchs werden zusätzlich in Rechnung gestellt, zum Beispiel bei unvollständigen Gesuchen.

Weitere Informationen

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