Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Konzession für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe beantragen

Wenn Sie Wasser zum Heizen oder Kühlen nutzen wollen, brauchen Sie je nach Wasserherkunft eine Konzession oder eine Bewilligung. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zum Gesuch und zu den anfallenden Gebühren. 

Rahmenbedingungen

In den meisten Fällen wird Wärme aus dem Grundwasser gewonnen. Die Wassernutzung für den Betrieb der Wärmepumpe ist demzufolge konzessionspflichtig. Grundsätzlich gilt:

  • Grundwasser, Fliessgewässer und grosse Quellen gelten als sogenannt öffentliches Wasser. Wollen Sie öffentliches Wasser für Ihre Wärmepumpe nutzen, brauchen Sie eine Konzession.
  • Kleine Quellen, die keinen Bach bilden, gelten als privates Wasser. Für die Nutzung von privatem Wasser für Ihre Wärmepumpe brauchen Sie eine Bewilligung.

Idealerweise planen Sie eine Grundwassernutzung gemeinsam mit ihren Nachbarn. Grössere, gemeinschaftlich genutzte Anlagen werden gemäss der kantonalen Wassernutzungs-Strategie bevorzugt: Sie verursachen weniger Eingriffe in den Untergrund und sind oft kostengünstiger. Für die Planung und Dimensionierung der Anlage müssen Sie eine auf hydrogeologische Fragen spezialisierte Fachperson (z.B. ein Geologe oder eine Geologin) beiziehen. Das AWA kann Sie bei der Planung und bei der Beurteilung der Machbarkeit einer Nutzung nicht unterstützen.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer Konzession. Vor der Prüfung Ihres Gesuchs können wir keine Auskünfte darüber geben, ob eine Konzession erteilt werden kann oder nicht. Bitte planen Sie genügend Zeit für das Konzessionsverfahren ein.

Wenn Sie Auskünfte zur Auswahl einer passenden Wärmepumpenlösung oder Informationen zum kantonalen Förderprogramm, wenden Sie sich bitte an die öffentliche Energieberatung.

  • Öffenliche Energieberatung

Konzession beantragen

Schritt
1

Prüfen Sie anhand der Karte zur Grundwassernutzung, ob es gemäss den regionalen Modellen grundsätzlich möglich ist, Grundwasser zu nutzen. Beachten Sie, dass die Karte keine rechtsverbindliche Auskunft gibt.

Karte Grundwassernutzung im Geoportal des Kantons Bern

Schritt
2

Für die konkrete Planung der Wassernutzung ziehen Sie eine spezialisierte Fachperson bei. Professionelle Unterstützung ist unabdingbar; denn Sie brauchen als Beilage zu Ihrem Gesuch zwingend ein hydrogeologisches Gutachten (Vorbeurteilung). Es können auch vorgängige Sondierbohrungen nötig sein, um Machbarkeit und Zulässigkeit der Nutzung nachzuweisen.

Mehr erfahren zur Bewilligung für Sondierbohrungen
 

Schritt
3

Das Vorgehen für die Gesuchstellung ist abhängig davon, ob die Wassernutzung für den Betrieb einer Wärmepumpe im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens installiert wird, zum Beispiel bei einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr gesamtes Vorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Denken Sie dabei auch an die Grenzabstände gemäss Bauregelement Ihrer Standortgemeinde.

Die Wärmenutzung aus Grundwasser alleine ist in der Regel baubewilligungsfrei. In einigen Fällen kann jedoch trotzdem eine Baubewilligung nötig sein, zum Beispiel wenn die Anlage im Gewässerraum oder in einem Naturschutzgebiet erstellt werden soll oder wenn mit den Leitungen Grundstücke von Drittparteien durchquert werden. Ist die Wassernutzung der Hauptzweck des Vorhabens, wird die Baubewilligung für die Wassernutzungsanlage zusammen mit der Konzession durch die Konzessionsbehörde erteilt. Informationen zu den Vorgaben finden Sie hier: 

Richtlinien baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien

Schritt
4

Wenn die Wärmepumpe im Rahmen eines Bauverfahrens installiert werden soll, reichen Sie die nötigen Unterlagen direkt im eBau-Portal zusammen mit Ihrem Baugesuch ein. In diesem Fall müssen Sie keine separate Korrespondenz an das AWA richten, der entsprechende Antrag wird direkt an uns weitergeleitet.

Schritt
5

Planen Sie die Wassernutzung für den Betrieb einer Wärmepumpe als Heizungsersatz ohne weitere baubewilligungspflichtige Arbeiten, müssen Sie ein Gesuch direkt beim AWA einreichen, zusammen mit den nötigen Beilagen. Ziehen Sie Ihre/n Heizungsplaner/in oder ein Umwelt-/Geologiebüro für das Zusammenstellen des Dossiers bei.

Wenn Sie das Wasser auch zum Kühlen nutzen wollen (inklusive Freecooling), müssen Sie zusätzlich ein Gesuchsformular für den Wärmeeintrag einreichen:

Schritt
6

Füllen Sie das/die Gesuchformular/e aus und besorgen Sie die nötigen Beilagen. Lassen Sie sich dabei von einer Fachperson beraten.

Reichen Sie alle Unterlagen ein an das Amt für Wasser und Abfall, Dienststelle Bewilligungen: bewi.awa@be.ch

Wir kontaktieren Sie, sobald wir das Gesuch behandelt haben.
 

Schritt
7

Sie erhalten den Konzessionsentscheid in der Regel innert 5 bis 9 Wochen, nachdem das Gesuch vollständig bei uns eingetroffen ist. Bitte lesen Sie die Konzession gut durch, denn diese regelt die Art und Weise, wie Sie das Wasser nutzen dürfen und was Sie für das Erstellen der Anlage beachten müssen.

Sobald die Anlage fertiggestellt ist, senden Sie uns bitte das folgende Formular ausgefüllt zu:

Meldung der Fertigstellung für Wärmepumpen -und Kühlwasseranlagen

Konzession ändern, übertragen oder beenden

Änderungen an Ihrer Konzession müssen Sie beim Amt für Wasser und Abfall beantragen. Sie finden die wichtigen Angaben dazu auf der folgenden Seite: 

Nutzung von Oberflächenwasser

Für die Nutzung von Wärme aus Fliessgewässern und Seen brauchen Sie eine Konzession. Für das Erstellen von Wassernutzungsanlagen im Gewässer oder Gewässerraum ist ausserdem eine Baubewilligung erforderlich. Ist die Wassernutzung der Hauptzweck des Vorhabens, wird die Baubewilligung für die Wassernutzungsanlage zusammen mit der Konzession durch die Konzessionsbehörde erteilt.

Details zu den erforderlichen Gesuchsunterlagen finden Sie im folgenden Merkblatt:

Erläuterungen zum Gesuch für eine Konzession für Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen
 

Abgaben und Gebühren

Die Nutzung von Wasser für Wärmepumpen ist abgabepflichtig. Die Höhe der Abgaben ist im Dekret über die Wassernutzungsabgaben festgelegt. Grundlage für die Berechnung ist die Entnahmemenge.

Am Beispiel einer Wärmepumpe mit einer Entnahmemenge von 80 Litern/Minute aus dem Grundwasser:

  • einmalige Abgabe bei der Erteilung der Konzession für 20 Jahre: CHF 240
  • jährliche Abgabe (Wasserzins): CHF 160

Bei Nutzungen von mehr als 100 Litern/Minute ändert sich die Berechnungsweise. Hier setzt sich die jährliche Abgabe aus einem verbrauchsabhängigen sowie einem verbrauchsunabhängigen Teil zusammen. Das folgende Beispiel zeigt die Abgaben für eine Wärmepumpe mit einer Entnahmemenge von 150 l/min aus dem Grundwasser:

  • Einmalige Abgabe bei der Erteilung der Konzession für 20 Jahre: CHF 450
  • Jährliche Abgabe (Wasserzins): CHF 150 (verbrauchsunabhängiger Wasserzins), dazu zusätzlich CHF 0.005 pro m3 verwendetem Wasser (verbrauchsabhängiger Wasserzins)

Zusätzlich zu den Abgaben wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach Zeitaufwand für das Verfahren festgelegt wird, aber mindestens CHF 380 beträgt (exklusive Bohrbewilligung).

 

Weitere Informationen

Seite teilen