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Photovoltaikanlagen auf Strasseninfrastrukturen des Kantons Bern

Bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wollen der Bund, bundesnahe Betriebe und die Kantone eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Am 1. Oktober 2022 ist auf Bundesebene der neue Artikel 45b des Energiegesetzes in Kraft getreten, welcher als Teil der «Dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» verabschiedet wurde. Dieser Artikel sieht vor, dass die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen ist und dass geeignete Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind.
Auf dieser Grundlage führte nach dem ASTRA nun auch das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) ein Bewerbungsverfahren durch. Damit soll sichergestellt werden, dass das Photovoltaik-Potenzial entlang der Berner Kantonsstrassen bestmöglich genutzt wird.

Bewerbungsverfahren für den Bau von Photovoltaikanlagen Dritter; Tiefbauamt des Kantons Bern

Bewerbungsverfahren für den Bau von Photovoltaikanlagen Dritter

Der Kanton Bern will Dritten ermöglichen, auf Lärmschutzwänden, Stützmauern, Rastplätzen und Brücken Photovoltaikanlagen zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben.

Dokumentation zum Bewerbungsverfahren

Auch wenn das Bewerbungsverfahren inzwischen abgeschlossen ist, möchte der Kanton Bern die Dokumente des Bewerbungsverfahrens frei zugänglich halten. Sie sind nur in deutscher Sprache verfügbar und können für ähnlich gelagerte Verfahren ohne Urheberrechtseinschränkungen genutzt werden. Der Kanton Bern lehnt jedoch jegliche Haftung für den Inhalt der Dokumente ab.

Geografische Aufteilung der Lose

Einreichen von Fragen zum Bewerbungsverfahren

Da das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, können keine Fragen mehr gestellt werden.

Registrierung für Newsletter

Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen, es ist keine Registrierung für den Newsletter mehr möglich.

Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens

Insgesamt 19 Firmen zeigten Interesse am Bewerbungsverfahren. Innerhalb der Bewerbungsfrist gingen schliesslich zwei Bewerbungen von Konsortien aus den Kantonen Zürich und Basel ein. Das Tiefbauamt hat diese beiden Bewerbungen geprüft und dem Konsortium Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) – Helion AG – mha gmbh die Lose 2 und 3 (Mittelland und Berner Jura) sowie dem Konsortium Industrielle Werke Basel (IWB) – TNC Consulting AG (TNC) das Los 5 (Berner Oberland) zugeteilt.
Das Konsortium EKZ – Helion – mha will die Verkehrsflächen aller fünf kantonalen Raststätten (Grauholz Nord und Süd, Münsingen Ost und West, Pieterlen) mit grossflächigen Solarcarports überdachen. Die geplante Photovoltaik-Gesamtleistung des Konsortiums beträgt knapp 8,5 Megawatt und umfasst insgesamt 10 Photovoltaikanlagen. In Ergänzung zu den fünf Raststätten sollen drei Lärmschutzwände, eine Stützmauer und eine Brücke im Berner Jura und Mittelland mit Photovoltaikanlagen versehen werden.
Beim Konsortium IWB – TNC beträgt die geplante Gesamtleistung knapp 1,8 Megawatt, die im Berner Oberland auf 18 Photovoltaikanlagen an Stützmauern und drei Anlagen an Brücken aufgeteilt werden soll.

Die Planungsarbeiten für die ersten Solaranlagen können im April 2024 starten.

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