Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Hilfsmittel zum Hochwasserschutz

Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung bei Hochwasserschutzmassnahmen dienen.

Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Bund und Kanton beteiligen sich zusammen mit 60 – 80 % an den beitragsberechtigten Kosten von Hochwasserschutzmassnahmen.

  • Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG)

  • Wasserbauverordnung (WBV)

     

Hinweis zum Thema Naturgefahren

Mit dem Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor Naturgefahren beschäftigen sich mehrere kantonale Fachstellen. Auf einem gemeinsamen Internetauftritt vermittelt die Arbeitsgruppe Naturgefahren wesentliche Informationen dazu.

Website «Naturgefahren»

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