Nach kantonalem Wasserversorgungsgesetz sind in erster Linie die Einwohnergemeinden für die öffentliche Wasserversorgung zuständig. Sie erlassen Reglemente und Tarife, um die Wasserversorgung finanziell selbsttragend und rechtmässig auszugestalten. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) stellt die entsprechenden Mustervorlagen zur Verfügung.
Musterverträge und Erlasse
Sicherung öffentlicher Leitungen (SöL)
Wiederbeschaffungswert und Spezialfinanzierung Werterhalt
Kontakt
Stefan Mürner
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Tel.+41 31 636 78 95