Als Vertreter/in einer bernischen Gemeinde finden Sie hier Informationen zum Sachplan Abfall, Muster-Abfallreglement und -verträge, Entsorgungskonzepte und Schadstoffermittlungen, Separatsammlung von Sonderabfällen sowie weitere relevante Unterlagen.
Sachplan Abfall
Der Sachplan Abfall hält konkret fest, wie Kanton und Gemeinden die gesetzten Ziele zur nachhaltigen Entwicklung und Kreislaufwirtschaft gemeinsam erreichen wollen.
Musterdokumente
Hier finden Sie ein Muster-Abfallreglement als Vorlage zum Download. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen dazu:
Für Konzessionsverträge mit privaten Dienstleistern bietet Ihnen das BAFU ebenfalls eine Mustervorlage an:
Entsorgungskonzepte und Schadstoffermittlung
Hier finden Sie hilfreiche Informationen, falls Sie als Bewilligungsbehörde im Rahmen eines Baugesuches ein Entsorgungskonzept prüfen müssen. Das BAFU stellt ein Muser-Entsorgungskonzept und eine Checkliste für Gebäudeschadstoffe für die Selbstdeklaration zur Verfügung. Wenn die Bauherrschaft bei der Selbstdeklaration mittels der Checkliste Gebäudeschadstoffe erkennen, dass Schadstoffe vorhanden sind, sind weitere Untersuchungen nötig.
- Merkblatt: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept
- abfall.ch: Liste von bewilligten Entsorgungsunternehmen
- Muster-Entsorgungskonzept BAFU: Entsorgungstabelle Bauabfälle
- Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept
- polludoc.ch: Die Bauschadstoff-Dokumentation
- Forum Asbest Schweiz: Verzeichnis von Bauschadstoff-Diagnostiker/innen
Mehr Informationen rund um die gesetzeskonforme Entsorgung von Bauabfällen finden Sie hier:
Angebot zum Entsorgen von Sonderabfällen aus Haushalten
Als Gemeinde haben Sie die gesetzliche Pflicht, die Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten und Kleingewerben in Ihrer Gemeinde zu fördern und eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit anzubieten.
Sie können die gesetzlichen Vorgaben auf verschiedene Weisen umsetzen:
- Die Gemeinde kann eine eigene Sammelstelle für Kleinmengen von Sonderabfällen aus Haushalten errichten und betreiben.
- Dritte können im Auftrag einer oder mehrerer Gemeinden eine Sammelstelle für Sonderabfälle errichten und betreiben. Die Gemeinde schliesst eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag mit dem oder der Betreiber/in der Sammelstelle ab.
- Die Gemeinde erteilt einem Unternehmen den Auftrag zur Durchführung von Sammeltagen für Sonderabfälle aus Haushalten. Die Gemeinde schliesst eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag mit dem Unternehmen ab.
Gewisse Abfälle darf Ihre Sammelstelle ohne abfallrechtliche Betriebsbewilligung entgegennehmen und zwischenlagern:
- Speise- und Motorenöl
- Leuchtstoff-Röhren
- Batterien (mit Ausnahme von Blei-Akkumulatoren)
Nehmen Sie weitere Sonderabfälle entgegen, müssen Sie beim Amt für Wasser und Abfall eine entsprechende Betriebsbewilligung beantragen. Mehr Informationen rund um Abfälle aus Haushalten finden Sie hier:
Abfälle aus dem Strassenunterhalt
Die folgenden Dokumente informieren Sie über den Umgang mit Abfallfraktionen, die beim Unterhalt von Strassen anfallen:
Weitere Informationen
Über unsere Fachperson/en-Suche finden Sie Ihre direkte Ansprechpartner/-innen des AWA.
Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.