Mit der Grundstücksentwässerung beginnt der Weg der Abwässer zurück in den natürlichen Wasserkreislauf. Umso wichtiger ist deshalb die korrekte Entsorgung. Ob Abwasser geeignet zur Versickerung ist oder in der ARA behandelt werden muss, entscheidet die zuständige Behörde und erlässt dazu Gewässerschutzbewilligungen.
Die Gemeinde erteilt Gewässerschutzbewilligungen, wenn nur häusliches Abwasser anfällt und dieses sofort an die Kanalisation/ARA angeschlossen werden kann. Ausnahmen sind Bauvorhaben in einer Grundwasserschutzzone, auf einem belasteten Standort (Altlast) sowie in Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben.
Die Aufgaben der Gemeinden im Bereich Gewässerschutz sind vielfältig und verlangen von den betroffenen Personen einiges an Fachwissen. Dieses erforderliche Fachwissen ist gesetzlich verankert. Das AWA empfiehlt den Gemeinden deshalb, die Arbeiten nur von Personen ausführen zu lassen, welche den VSA-Ausbildungskurs «Fachperson Grundstücksentwässerung» erfolgreich absolviert haben.
Dokumente für Gemeinden
Auflagen, Weisungen, Merkblätter
- Allgemeine Auflagen für die Grundstücksentwässerung
- Gewässerschutzvorschriften für Privatschwimmbäder und Teiche
- Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und kollektiven Haushaltungen
- Merkblatt allgemeine Gewässerschutz- und Abfallvorschriften für das Einrichten einer öffentlichen Abfallsammelstelle
- Brunnenreinigung ohne nachteilige Einwirkung auf die Gewässer
- Weisungen zum Winterdienst und zum Entsorgen von Schnee
- Merkblatt für die Verwertung oder Ablagerung von Schlämmen aus Weihern und Kanälen
Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren und Glasdächer
Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie auf Dächern und an Fassaden sind angesagt. Aber auch da ist dem Gewässerschutz Rechnung zu tragen. Denn unsachgemässe Entwässerung und Reinigung von Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasdächern oder Glasfassaden kann zu Gewässerverschmutzungen führen.
Versickerung
Erstellen und Erweitern von Versickerungsanlagen für Regenabwasser
Das Erstellen und Erweitern von Versickerungsanlagen für Regenabwasser benötigt eine Gewässerschutzbewilligung. Die Bauherrschaft muss für die Planung und Ausführung der Versickerung eine hydrogeologisch kompetente Fachperson beiziehen.
Beurteilung von Versickerungsanlagen
Bestehende sowie neue Versickerungsanlagen sind zu überprüfen. Neben der technischen Ausführung muss auch die Verschmutzungs- resp. Havariegefahr durch die angeschlossenen Flächen überprüft werden.
Versickerungskarte
Die Versickerungskarte des Kantons Bern mit den Versickerungszonen (VSZ) dient Ingenieuren, Architekten und Behörden bei der Planung der Entwässerung ihrer Bauvorhaben. Sie beinhaltet aber lediglich generelle, regionale Informationen. Für die Detailprojektierung sind zwingend lokale, projektspezifische hydrogeologische Abklärungen von einer kompetenten Fachperson (Geologe, Hydrogeologe oder spezialisierter Ingenieur) vorzunehmen.
- Versickerungskarte (Geoportal)
Versickerungskataster
Die Anlagen zur Regenabwasserversickerung müssen unterhalten und periodisch kontrolliert werden. Der Versickerungskataster dient als Überwachungsinstrument und ist für die Gemeinden obligatorisch. Wir stellen den Gemeinden im Internet kostenlos eine Kataster-Datenbank (DBVK) zur Verfügung. In dieser Datenbank werden die Daten der Versickerungsanlagen von den Gemeinden selber online erfasst und verwaltet.
Abnahmeprotokolle
- Abnahmeprotokoll für Kunststoffbehälter und vorfabrizierte Betonschächte
- Protokoll Dichtheitsprüfung für Leitungen
Die Abnahmeprotokolle für neue und bestehende Güllebehälter finden Sie unter Hofdüngeranlagen.