Mit der Entwässerung von Grundstücken beginnt der Weg der Abwässer zurück in den natürlichen Wasserkreislauf. Deshalb ist die korrekte Entwässerung wichtig: Finden Sie hier relevanten Informationen und Dokumente.
Bei Bauvorhaben prüft und genehmigt die zuständige Behörde die Art der Abwasserentsorgung.
- Die Gemeinde erteilt die Gewässerschutzbewilligung, wenn nur häusliches Abwasser anfällt und dieses an die Kanalisation/ARA angeschlossen werden kann sowie bei der Versickerung von nicht verschmutztem Regenabwasser.
- Bei Bauvorhaben in einer Grundwasserschutzzone, auf einem Standort mit einer Altlast oder für Industrie-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebe muss das Amt für Wasser und Abfall die Bewilligung erteilen.
Informationen für Gemeinden
Beurteilung von Versickerungsanlagen
Im Rahmen des GEP werden bestehende Versickerungsanlagen überprüft und in den Versickerungskataster übertragen. Die Überprüfung umfasst neben der Beurteilung der technischen Ausführungauch die Gefährdung einer Verschmutzung oder Havarie durch die angeschlossenen Flächen.
Durch die Überprüfung wird ein allfälliger Bedarf für Sanierungsmassnahmen festgestellt. Einzelheiten dazu finden Sie im folgenden Merkblatt:
Versickerungskataster
Die Anlagen zur Regenabwasserversickerung müssen unterhalten und periodisch kontrolliert werden. Der Versickerungskataster dient als Überwachungsinstrument und ist für die Gemeinden obligatorisch.
Wir stellen den Gemeinden im Internet kostenlos eine Versickerungskataster-Datenbank (DBVK) zur Verfügung. In dieser Datenbank werden die Daten der Versickerungsanlagen von den Gemeinden selber online erfasst und verwaltet.
Grundstücke richtig entwässern
- Allgemeine Auflagen für die Grundstücksentwässerung
- Gewässerschutzvorschriften für Privatschwimmbäder und Teiche
- Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und kollektiven Haushaltungen
- Allgemeine Gewässerschutz- und Abfallvorschriften für das Einrichten einer öffentlichen Abfallsammelstelle
- Brunnenreinigung ohne nachteilige Einwirkung auf die Gewässer
- Weisungen zum Winterdienst und zum Entsorgen von Schnee
- Verwertung oder Ablagerung von Schlämmen aus Weihern und Kanälen
- Merkblatt Einleitung von Regenwasser in Gewässer
Abnahmeprotokolle
- Abnahmeprotokoll für Kunststoffbehälter und vorfabrizierte Betonschächte
- Protokoll Dichtheitsprüfung für Leitungen
Die Abnahmeprotokolle für neue und bestehende Güllebehälter finden Sie hier:
Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren und Glasdächer
Grosse Flächen aus Glas oder vergleichbaren Materialien auf Dächern und an Fassaden erfordern besonderes Augenmerk für den Gewässerschutz. Werden Photovoltaik-Anlagen, Sonnenkollektoren oder Gasdächer/-fassaden unsachgemäss entwässert oder gereinigt, kann das Abwasser die umliegenden Gewässer verschmutzen.
Beachten Sie das folgende Merkblatt:
Regenwasser und Versickerung
Eine Versickerungsanlage erstellen oder erweitern
Wenn sie eine Versickerungsanlage für Regenabwasser erstellen oder erweitern wollen, brauchen Sie eine Gewässerschutzbewilligung.
Sie müssen für die Planung und Ausführung eine hydrogeologisch kompetente Fachperson beiziehen.
Hier finden Sie die relevanten Dokumente:
Versickerungskarte
Die Versickerungskarte des Kantons Bern zeigt die Versickerungszonen (VSZ) an. Sie dient Ingenieuren, Architektinnen und Behörden dabei, die Entwässerung ihrer Bauvorhaben zu planen. Die Karte beinhaltet aber lediglich generelle, regionale Informationen.
Für die Detailprojektierung müssen Sie zwingend lokale, projektspezifische hydrogeologische Abklärungen von einer kompetenten Fachperson (Geologe, Hydrogeologe oder spezialisierter Ingenieur) vornehmen lassen.