Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Unterlagen zur Umsetzung von Massnahmen der Agglomerationsprogramme

Der Bund und der Kanton Bern beteiligen sich, gestützt auf das Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Realisiert werden Massnahmen im Kanton Bern sowohl unter Federführung der Gemeinden wie solche unter Federführung des Kantons. Nachstehende Dokumente unterstützen die Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Projekte. 

Leistungsvereinbarungen (LV)

Beitragsgesuche

Hier finden Sie eine Liste von Dokumenten, die an das TBA gesendet werden müssen.
Bitte nehmen Sie vor der Einreichung von Dokumenten (8 bis 12 Monate vor dem Baubeginn bzw.  5 bis 8 Monate bei Massnahmen mit Pauschalbeiträgen) Kontakt mit dem TBA auf.
Für Massnahmen ohne Pauschalbeitrag muss ein Entwurf des Antrags 7 Monate vor dem Baubeginn in elektronischer Form beim TBA eingehen. Für Massnahmen mit einem Pauschalbeitrag muss ein Entwurf 4 Monate vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
Die Fristen für die Durchführung finden Sie im Dokument «Faktenblatt» .


Für Pauschalmassnahmen ist es ebenfalls erforderlich, das folgende Formular an das TBA zu senden (bitte wählen Sie die richtige vorausgefüllte Vorlage aus):

Hinweis

Die definitiven Beiträge werden durch Bund und Kanton erst nach der Prüfung «Kostenvoranschlag anrechenbare/nicht anrechenbare Kosten» bestimmt.

Teilauszahlungen

Die Massnahmenträger haben die Möglichkeit, einmal im Jahr (Frist jeweils 30. September) beim TBA einen Antrag auf Teilzahlung zu stellen. Für Massnahmen mit Pauschalbeitrag ist keine Teilzahlung vorgesehen.
Es werden folgende Dokumente benötigt:

Schlussabrechnungen

Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Schlussabrechnungen der Projekte dem TBA zur Überprüfung und Weiterleitung an das ASTRA vorgelegt werden. Für Massnahmen ohne Pauschalbeitrag ist die Schlussabrechnung spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme zu übermitteln. Für Massnahmen mit Pauschalbeitrag der 3. Generation müssen die Schlussabrechnungen spätestens am 30.06.2027 und für Massnahmen der 4. Generation spätestens am 30.06.2031 übermittelt werden.
Für Pauschalmassnahmen ist ebenfalls erforderlich folgendes Formular erforderlich (bitte wählen Sie die richtige vorausgefüllte Vorlage aus):

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen zu den Agglomerationsprogrammen im Bereich Siedlung und Verkehr finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Seite teilen