Digitale GEP-Abgabe

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist das massgebliche Instrument für die Planung der Siedlungsentwässerung und die Umsetzung der Massnahmen. Deshalb ist es wichtig, dass die darin enthaltenen Daten allen Beteiligten in elektronischer und aktueller Form zur Verfügung stehen.
Ab dem 1. Oktober 2024 ist bei jeder GEP-Genehmigung durch das AWA der GEP-Datenbestand in digitaler Form gemäss dem kantonalen Datenmodell einzureichen. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen aus dem Abwasserfonds. Die digitale Datenbearbeitung ist nichts Neues: Sie war bereits im GEP-Musterpflichtenheft 2010 des VSA resp. des AWA gefordert. Seit Beginn dieses Jahres verfügt das AWA nun über die technische Möglichkeit, digitale GEP-Daten entgegenzunehmen und zu visualisieren. Die Plandarstellung erfolgt künftig in der «Informationsplattform Wasser» (IPW), zu der alle Gemeinden und Abwasserverbände voraussichtlich ab 2025 einen Zugang erhalten.
Die beteiligten GEP-Ingenieurbüros und Katasterstellen wurden bereits im März 2024 über die Modalitäten informiert; Ende April 2024 folgte ein BSIG-Schreiben des AWA.
Weitere Informationen zu den technischen Details finden sich im Dokument «Vorgaben zur Abgabe Digitaler GEP-Daten», das auf der Website der BVD aufgeschaltet ist: https://www.bvd.be.ch/de/start/themen/wasser/abwasserentsorgung/genereller-entwaesserungsplan-gep.html
Reto Battaglia, Fachbereich Trinkwasser und Abwasser

Änderung der Bauverordnung ab dem 1. Mai 2024 in Zusammenhang mit Materialabbau
Der Regierungsrat hat auf Antrag der BVD eine Änderung der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1) beschlossen und per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Hintergrund der Änderung sind die Vorkommnisse rund um den Steinbruch Mitholz/Blausee und die damit zusammenhängende Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates zur klareren Regelung der Aufsicht über die Materialabbaustellen.
Die Anpassungen der Artikel 33 und 34 der Bauverordnung präzisieren die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten von Kanton und Gemeinden, erläutern deren Zusammenarbeit und heben redundante oder überschneidende Zuständigkeiten auf. Zudem wird verlangt, dass das Personal der Materialabbaustellen über die notwendigen Fachkenntnisse für den fachgerechten Betrieb verfügt.
Link zur BauV: BSG 721.1 - Bauverordnung - Kanton Bern
Link Medienmitteilung: Aufsicht über Materialabbaustellen: Regierungsrat passt Bauverordnung an
Link Homepage Rohstoffe und Bergregal: Rohstoffe und Bergregal - Kanton Bern
Roger Mégroz, Fachbereich Grundwasser

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Um die Berner Gewässer vor weiteren invasiven Arten zu schützen, wird im Kanton Bern eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt.
Immer wieder werden gebietsfremde Arten in die Schweizer Gewässer meist als «blinde Passagiere» eingeschleppt. Sie können dabei erhebliche Schäden an Infrastrukturen und Ökosystem anrichten. Die Krebspest – eine Pilzkrankheit – löscht ganze Flusskrebspopulationen aus. Die Schwarzmeergrundeln fressen flächendeckend den Laich von einheimischen Arten auf. In aller Munde ist zurzeit die äusserst invasive Quaggamuschel (Dreissena rostriformis). Im Boden- und Genfersee hat diese Muschelart durch ihr massenhaftes Auftreten Trink- und Kühlwasserleitungen verstopft, was zu Folgekosten in Millionenhöhe führte. Zudem sind Ufer mit scharfkantigen Muschelschalen bedeckt.
Einmal in einem Gewässer festgesetzt, gibt es keine Möglichkeit, gebietsfremde Arten wieder zu entfernen. Die Prävention – also das Verhindern, dass diese Arten überhaupt erst in ein neues Gewässer gelangen – hat daher oberste Priorität. Aufgrund dessen soll im Kanton Bern und in den Zentralschweizer Kantonen eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht per August 2024 eingeführt werden. Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.
Alle Informationen unter: Gewässerqualität - Quaggamuschel & Reinigungspflicht
AquaPlus / m|u|t

Blaualgen

Blaualgenblüten sind in den Gewässern des Kantons Bern eher selten, doch Faktoren wie starker Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen und Windstille begünstigen ihr Auftreten.
Gesundheitsschädlich für Mensch und Tier ist die Blaualgenblüte besonders dann, wenn sie von blossem Auge sichtbar ist. Eine ungewöhnliche Wasserfarbe, Algenwatten, Trübung, Schlieren oder Blasen auf dem Wasser sowie schwarzroter Belag auf Steinen trotz klarem Wasser können Hinweise auf Blaualgenblüten sein. Die Situation in einem Gewässer ist häufig lokal sehr unterschiedlich und verändert sich schnell. Deshalb ist es wichtig, eine Blüte zu erkennen und sich umsichtig zu verhalten.
Der Kanton Bern stellt entsprechendes Informationsmaterial bereit: Gewässerqualität - Blaualgen