Das Gewässer- und Bodenschutzlabor überwacht die Wasserqualität der Fliessgewässern, Seen und des Grundwassers im Kanton Bern. Das Monitoring zeigt frühzeitig auf, wenn Handlungsbedarf besteht.
Aktuelle Themen
- Neue Informationen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
- Neuer Bericht zum biologischen Monitoring der Region Sense-Aaretal
- Gewässerbericht: Zustand der Gewässer 2019-2022
Die Anforderungen an die Gewässerqualität werden von der Gewässerschutzverordnung vorgeben. Unser kontinuierliches Gewässermonitoring umfasst chemische und biologische Untersuchungen und hat folgende Ziele:
- Auskunft über den Gewässerzustand
- Frühzeitiges Erfassen neuer Schadstoffe
- Aufzeigen etwaigen Handlungsbedarfs
- Überprüfen von Verbesserungen durch getroffene Massnahmen
Wir ergänzen das Monitoring zudem durch gezielte Projekte und Spezialuntersuchungen und inventarisieren stetig die kantonalen Quellen. Wir engagieren uns weiter für weniger Gewässerbelastung durch Pestizide aus Landwirtschafts- und Siedlungsgebieten.
Mehr erfahren über die Arbeit des Gewässer- und Bodenschutzlabors
Schadendienst bei Gewässerverschmutzungen
Messdaten und Informationen
Hier finden Sie Messdaten und Informationen zu den jeweiligen Gewässertypen im Kanton Bern.
Berichte zur Gewässerqualität
Durchgeführte Projekte und Messkampagnen rund um das Gewässermonitoring werden regelmässig in Berichten zusammengefasst.
Wir freuen uns, Ihnen den aktuellen Gewässerbericht in einer neuen Form vorstellen zu können. Wir haben uns gelöst von einem klassischen Ausdruck. Stattdessen sind 16 thematisch gegliederten Faktenblättern auf den Unterseiten der Gewässertypen sowie im Flyer verlinkt. Der zusammenhängende Gesamtbericht kann mit unten stehendem Link heruntergeladen werden. Und hier geht es zur Medienmitteilung.
Blaualgen
Blaualgen können sich stark vermehren und dann gesundheitsschädlich für Mensch und Tier sein, denn einige Arten bilden Gifte. Das Auftreten solcher "Blüten" ist von vielen Faktoren abhängig (z.B. hohe Temperaturen, starker Sonneneinstrahlung, Windstille) und kann lokal sehr unterschiedlich sein. Gesundheitsschädlich ist die Blaualgenblüte besonders dann, wenn sie von blossem Auge sichtbar ist. Deshalb ist es wichtig, eine Blaualgenblüte zu erkennen und sich umsichtig zu verhalten. Der Kanton Bern stellt hierfür entsprechendes Informationsmaterial bereit.
Blaualgen – Faltflyer (als Broschüre ausdrucken)
Blaualgenblüten – Blog der Kantonspolizei Bern
Weiterführende Informationen:
www.H-und.ch – Blaualgen und Hunde
www.20min.ch – Kurzvideo (französisch, Kt. Neuenburg)
Quaggamuschel, Reinigungspflicht & Neobiota
Die Quaggamuschel breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus und kann so zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sich die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es keine Möglichkeit sie wieder zu entfernen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln als «blinde Passagiere» weiterverbreiten.
Der Kanton Bern macht bereits seit mehreren Jahren auf die Gefahr für einheimische Gewässer aufmerksam, stellt Informationsmaterial bereit und ruft dazu auf, nur mit sauberen und trockenen Booten / Sportgeräten in ein anderes Gewässer einzuwassern.
Medienmitteilung «Stop Quagga»
Muschelmonitoring im Thuner- und Bielersee (Fischereiinspektorat Kanton Bern)
Reinigungspflicht
Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (23.09.2024) reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden.
Webseite zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Weiteres zu Neobiota
Nebst der Quaggamuschel gibt es weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten. Unter folgenden Links sind weiterführende Informationen zusammengestellt:
Informationen zu gebietsfremden Arten (Kanton Bern)
Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten (Bundesamt für Umwelt)
Kein Freilassen aus Aquarien
Tiere, Pflanzen und Wasser aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in unsere Gewässer. Wer sie in die freie Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton stellt entsprechendes Informationsmaterial bereit.
Kein Freilassen aus Aquarien A4
Kein Freilassen aus Aquarien A5
Merkblätter zu Schaum und Film auf Gewässern
Bei Schaum oder einem graublau schimmernden Film auf Gewässer wird schnell eine Gewässerverschmutzung vermutet. Nicht immer ist jedoch der Mensch dafür verantwortlich. Schaum- sowie Film-/Schlierenbildung kann auch von natürlichen Quellen stammen. Eine Unterscheidung ist oft nicht einfach. Das vorliegende Informationsmaterial soll helfen, die Situation in den Gewässern besser interpretieren zu können.
Schaum auf Oberflächengewässern – Faktenblatt
Schaum auf Oberflächengewässern – Entscheidungshilfe
Film auf Oberflächengewässern – Entscheidungshilfe