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Gewässerqualität

Das Gewässer- und Bodenschutzlabor überwacht die Wasserqualität der Fliessgewässern, Seen und des Grundwassers im Kanton Bern. Das Monitoring zeigt frühzeitig auf, wenn Handlungsbedarf besteht.

Aktuelle Themen

Die Anforderungen an die Gewässerqualität werden von der Gewässerschutzverordnung vorgeben. Unser kontinuierliches Gewässermonitoring umfasst chemische und biologische Untersuchungen und hat folgende Ziele:

  • Auskunft über den Gewässerzustand
  • Frühzeitiges Erfassen neuer Schadstoffe
  • Aufzeigen etwaigen Handlungsbedarfs
  • Überprüfen von Verbesserungen durch getroffene Massnahmen

Wir ergänzen das Monitoring zudem durch gezielte Projekte und Spezialuntersuchungen und inventarisieren stetig die kantonalen Quellen. Wir engagieren uns weiter für weniger Gewässerbelastung durch Pestizide aus Landwirtschafts- und Siedlungsgebieten.

 

  • Mehr erfahren über die Arbeit des Gewässer- und Bodenschutzlabors

  • Schadendienst bei Gewässerverschmutzungen

Messdaten und Informationen

Hier finden Sie Messdaten und Informationen zu den jeweiligen Gewässertypen im Kanton Bern.

    

Berichte zur Gewässerqualität

Durchgeführte Projekte und Messkampagnen rund um das Gewässermonitoring werden regelmässig in Berichten zusammengefasst.

Wir freuen uns, Ihnen den aktuellen Gewässerbericht in einer neuen Form vorstellen zu können. Wir haben uns gelöst von einem klassischen Ausdruck. Stattdessen sind 16 thematisch gegliederten Faktenblättern auf den Unterseiten der Gewässertypen sowie im Flyer verlinkt. Der zusammenhängende Gesamtbericht kann mit unten stehendem Link heruntergeladen werden. Und hier geht es zur Medienmitteilung.

     

Blaualgen

Blaualgen können sich stark vermehren und dann gesundheitsschädlich für Mensch und Tier sein, denn einige Arten bilden Gifte. Das Auftreten solcher "Blüten" ist von vielen Faktoren abhängig (z.B. hohe Temperaturen, starker Sonneneinstrahlung, Windstille) und kann lokal sehr unterschiedlich sein. Gesundheitsschädlich ist die Blaualgenblüte besonders dann, wenn sie von blossem Auge sichtbar ist. Deshalb ist es wichtig, eine Blaualgenblüte zu erkennen und sich umsichtig zu verhalten. Der Kanton Bern stellt hierfür entsprechendes Informationsmaterial bereit.

Blaualgen – Plakat

Blaualgen – Faltflyer (als Broschüre ausdrucken)

Blaualgen – Detailinformation

Blaualgenblüten – Blog der Kantonspolizei Bern

Weiterführende Informationen:

www.H-und.ch – Blaualgen und Hunde

www.eawag.ch – FAQ Blaualgen

www.die3seen.ch – Blaualgen

www.20min.ch – Kurzvideo (französisch, Kt. Neuenburg)

 

Quaggamuschel, Reinigungspflicht & Neobiota

Die Quaggamuschel breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus und kann so zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sich die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es keine Möglichkeit sie wieder zu entfernen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln als «blinde Passagiere» weiterverbreiten.

Der Kanton Bern macht bereits seit mehreren Jahren auf die Gefahr für einheimische Gewässer aufmerksam, stellt Informationsmaterial bereit und ruft dazu auf, nur mit sauberen und trockenen Booten / Sportgeräten in ein anderes Gewässer einzuwassern.  

Blinde Passagiere – Merkblatt

Medienmitteilung «Stop Quagga»

www.die3seen.ch – Stop Quagga

Muschelmonitoring im Thuner- und Bielersee (Fischereiinspektorat Kanton Bern)

 

Reinigungspflicht

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (23.09.2024) reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. 

Webseite zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

 

Weiteres zu Neobiota

Nebst der Quaggamuschel gibt es weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten. Unter folgenden Links sind weiterführende Informationen zusammengestellt:

Informationen zu gebietsfremden Arten (Kanton Bern)

Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten (Bundesamt für Umwelt)

     

Kein Freilassen aus Aquarien

Tiere, Pflanzen und Wasser aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in unsere Gewässer. Wer sie in die freie Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton stellt entsprechendes Informationsmaterial bereit.

Kein Freilassen aus Aquarien A4

Kein Freilassen aus Aquarien A5

 

Merkblätter zu Schaum und Film auf Gewässern

Bei Schaum oder einem graublau schimmernden Film auf Gewässer wird schnell eine Gewässerverschmutzung vermutet. Nicht immer ist jedoch der Mensch dafür verantwortlich. Schaum- sowie Film-/Schlierenbildung kann auch von natürlichen Quellen stammen. Eine Unterscheidung ist oft nicht einfach. Das vorliegende Informationsmaterial soll helfen, die Situation in den Gewässern besser interpretieren zu können.

Schaum auf Oberflächengewässern – Faktenblatt

Schaum auf Oberflächengewässern – Entscheidungshilfe

Film auf Oberflächengewässern – Entscheidungshilfe

 

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