Das Gewässer- und Bodenschutzlabor überwacht die Wasserqualität der Fliessgewässern, Seen und des Grundwassers im Kanton Bern. Das Monitoring zeigt frühzeitig auf, wenn Handlungsbedarf besteht.
Aktuelle Themen
- Neue interkantonale Informationsmaterialien zu Blaualgen
- Bericht zum Zustand der Kleinseen 2023
- Bericht zum Zustand der Aare
Die Anforderungen an die Gewässerqualität werden von der Gewässerschutzverordnung vorgeben. Unser kontinuierliches Gewässermonitoring umfasst chemische und biologische Untersuchungen und hat folgende Ziele:
- Auskunft über den Gewässerzustand aus ökologischer Sicht
- Frühzeitiges Erfassen neuer Schadstoffe
- Aufzeigen etwaigen Handlungsbedarfs
- Überprüfen von Verbesserungen durch getroffene Massnahmen
Wir ergänzen das Monitoring zudem durch gezielte Projekte und Spezialuntersuchungen und inventarisieren stetig die kantonalen Quellen. Wir engagieren uns weiter für weniger Gewässerbelastung durch Pestizide aus Landwirtschafts- und Siedlungsgebieten.
Mehr erfahren über die Arbeit des Gewässer- und Bodenschutzlabors
Schadendienst bei Gewässerverschmutzungen
Messdaten und Informationen
Hier finden Sie Messdaten und Informationen zu den jeweiligen Gewässertypen im Kanton Bern.
Berichte zur Gewässerqualität
Durchgeführte Projekte und Messkampagnen rund um das Gewässermonitoring werden regelmässig in Berichten zusammengefasst.
Wir freuen uns, Ihnen den aktuellen Gewässerbericht in einer neuen Form vorstellen zu können. Wir haben uns gelöst von einem klassischen Ausdruck. Stattdessen sind 16 thematisch gegliederten Faktenblättern auf den Unterseiten der Gewässertypen sowie im Flyer verlinkt. Der zusammenhängende Gesamtbericht kann mit unten stehendem Link heruntergeladen werden. Und hier geht es zur Medienmitteilung.
Blaualgen

Blaualgen (Cyanobakterien) kommen in den meisten Gewässern natürlicherweise vor. Unter bestimmten Bedingungen können sie sich jedoch stark vermehren und giftige Stoffe bilden. Solche Massenvorkommen stellen eine mögliche Gefahr für Mensch und Tier dar, insbesondere beim Verschlucken von Wasser oder Algenmaterial sowie bei direktem Hautkontakt. Die folgenden Dokumente informieren über Erkennungsmerkmale von Blaualgen, mögliche Gesundheitsrisiken und empfohlene Schutzmassnahmen.
Blaualgenblüten – Blog der Kantonspolizei Bern
Weiterführende Informationen:
www.H-und.ch – Blaualgen und Hunde
www.20min.ch – Kurzvideo (französisch, Kt. Neuenburg)
Quaggamuschel und weitere Neobiota

Die Quaggamuschel und weitere gebietsfremde Arten breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus und kann so zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sich die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es keine Möglichkeit sie wieder zu entfernen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln und andere gebietsfremde Arten als «blinde Passagiere» weiterverbreiten.
Der Kanton Bern macht bereits seit mehreren Jahren auf die Gefahr für einheimische Gewässer aufmerksam, stellt Informationsmaterial bereit und ruft dazu auf, nur mit sauberen und trockenen Booten / Sportgeräten in ein anderes Gewässer einzuwassern. Unter folgenden Links sind weiterführende Informationen zusammengestellt:
Informationen zu gebietsfremden Arten (Kanton Bern)
Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten (Bundesamt für Umwelt)
Muschelmonitoring im Thuner- und Bielersee (Fischereiinspektorat Kanton Bern)
SRF-Einstein: Beitrag zum Thema Quagga
Reinigungspflicht
Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (23.09.2024) reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden.
Merkblätter
Schaum und Film auf Gewässern
Bei Schaum oder einem graublau schimmernden Film auf Gewässer wird schnell eine Gewässerverschmutzung vermutet. Nicht immer ist jedoch der Mensch dafür verantwortlich. Schaum- sowie Film-/Schlierenbildung kann auch von natürlichen Quellen stammen. Eine Unterscheidung ist oft nicht einfach. Das vorliegende Informationsmaterial soll helfen, die Situation in den Gewässern besser interpretieren zu können.
Schaum auf Oberflächengewässern – Faktenblatt
Kein Freilassen aus Aquarien
Tiere, Pflanzen und Wasser aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in unsere Gewässer. Wer sie in die freie Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton stellt entsprechendes Informationsmaterial bereit.
Bestattung von Kremationsasche in Gewässern
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Aschebestattung ausserhalb von Friedhöfen. Unter anderem sind Gewässer – Seen, Flüsse oder Bäche – häufig gewählte Bestattungsorte. Damit Wasserbestattungen die Gewässer nicht gefährden, sind nachfolgende Regeln zu beachten.
Bestattung von Kremationsasche in Gewässern



