Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Kantonsstrassen

Das kantonseigene Netz umfasst über 2100 km Strassen sowie zahlreiche Kunstbauten wie Brücken, Tunnels oder Niveauübergänge. Dieses Netz muss permanent betrieben, unterhalten und entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft optimiert bzw. angepasst werden. Das Tiefbauamt sorgt dafür, dass die geschaffenen Werte erhalten bleiben.

Kantonsstrassen, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern, Bild: B. Devènes, 2021

Verbesserungswünsche bei den Kantonsstrassen werden analysiert und der effektive Handlungsbedarf überprüft. Die Summe dieser Investitionswünsche übertreffen die kantonalen Finanzierungsmöglichkeiten um ein Vielfaches. Dies zwingt den Kanton zur Priorisierung der Vorhaben. Im Strassennetzplan werden vorgesehene Veränderungen des Strassennetzes und der Massnahmenbedarf für die kommenden Jahren festgehalten. Der Regierungsrat beschliesst den Strassennetzplan alle 8 Jahre oder bei Bedarf früher. Er unterbreitet ihn dem Grossen Rat zur Kenntnis. Die Massnahmen werden im Investitionsrahmenkredit (IRK) präzisiert. Der Grosse Rat beschliesst alle 4 Jahre den IRK. Investitionen von mehr als zwei Millionen Franken Nettokosten für den Neubau, Ausbau oder Rückbau einer Kantonsstrasse können nur bewilligt werden, wenn für den Strassenabschnitt im Strassennetzplan eine Massnahme vorgesehen ist.

Zahlen und Fakten zu Kantonsstrassen sowie zu deren Weiterentwicklung

  • Geoportalkarte «Übergeordnetes Strassennetz» (mit Achsen der Kantonsstrassen, ihre Nummer und Kategorie nach Strassengesetz sowie Einteilung der zuständigen Oberingenieurkreise und Strasseninspektorate)

  • Die Geoportalkarte «Verkehrsbeschränkungen auf Kantonsstrassen» *

  • Automatische Strassenverkehrszählungen

* Die Karte «Verkehrsbeschränkungen auf Kantonsstrassen» zeigt Gewichts-, Breiten-, Höhen- und Längenbeschränkungen als auch Lastwagenverbote auf Kantonsstrassen.

Hinweise

Ausbau und Umgestaltung

Das Tiefbauamt plant, projektiert und baut die Kantonsstrassen und sorgt für deren Ausbau und Umgestaltung. Es stellt sicher, dass unter partizipativem Einbezug der Anspruchsgruppen im ganzen Kanton breit abgestützte, angemessene und gleichartige Lösungen realisiert werden, welche den Wirkungszielen des Strassengesetzes entsprechen. Der Kanton bestimmt den Standard für den Bau der Kantonsstrassen. Die Gemeinden können gegen Bezahlung der Mehrkosten einen höheren Standard bestellen. Die Investitionen werden im Rahmen des vierjährigen Investitionsrahmenkredits getätigt. Vorhaben, die einen Neubau darstellen oder eine kapazitätssteigernde Wirkung haben bewilligt der Grosse Rat im Rahmen von Objektkrediten.

Mehr zum Thema

Aktuelle Kantonsstrassen-Projekte

Alle Ausbau- und Umgestaltungsprojekte von Kantonsstrassen werden regional durch die zuständigen Oberingenieurkreise oder das Dienstleistungzentrum des Tiefbauamts betreut. Stellvertretend für die grosse Anzahl gibt es unter nachfolgendem Link Informationen zu einer kleinen Auswahl an laufenden Projekten, welche sich in der Planungs- oder bereits in der Realisierungsphase befinden. 

Website mit Kantonsstrassen-Projekten
 

Intelligente Strassenbeleuchtung

Mit seiner Beleuchtungsstrategie beleuchtet das Tiefbauamt die Kantonsstrassen nur dort, wo sich Langsam- und motorisierter Individualverkehr regelmässig begegnen, also in erster Linie innerorts. Daher gibt es auf rund 80 Prozent der Kantonsstrassen keine Beleuchtung.
Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert, werden die Kantonsstrassen wo immer möglich mit der «Licht nach Bedarf»-Technik ins rechte Licht gerückt. Dadurch steht die vorgeschriebene Lichtmenge nur zur Verfügung, wenn der Abschnitt unter der Leuchte auch tatsächlich benutzt wird. Da nachts auf den Berner Strassen eher wenig los ist, sind die Leuchten die meiste Zeit auf Orientierungsbeleuchtung gedimmt.
Heute sind über die Hälfte der rund 25 000 Kantonsleuchten mit dieser Technik ausgestattet, die Umrüstungen gehen mit 1500 Leuchten pro Jahr weiter. Der Kantons Bern spart so gut 90 % Strom – aktuell 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Willkommener Nebeneffekt: Auch die Lichtverschmutzung wird um 90 % reduziert.

Öffentliche Beleuchtung, Tiefbauamt des Kantons Bern

Substanzerhaltung

Die Substanzerhaltung umfasst den baulichen Unterhalt aller Anlagen und Einrichtungen der Kantonsstrassen. Dazu gehören auch Gehwege, Brücken, Tunnel und Stützbauwerke sowie die Sanierung sämtlicher Ausrüstungen wie Beleuchtungen und Entwässerungen.

Die Strassenbeläge werden mit Unterstützung modernster Hilfsmittel alle 4 Jahre inspiziert und auf Schäden hin untersucht, Kunstbauten alle 5 Jahre. Im sogenannten PMS (Pavement - Management - System) werden die Resultate systematisch ausgewertet, sodass die erforderlichen Sanierungsmassnahmen zeitgerecht geplant und ausgeführt werden können. Der Regierungsrat bewilligt alle 2 Jahre einen Rahmenkredit für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen und der kantonalen Radwege.
Damit wird sichergestellt, dass die Substanzerhaltung im Einklang mit der nachhaltigen Entwicklung erfolgt und die vorhandenen finanziellen Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden.

Betrieb

Die Kantonsstrassen erfordern eine hohe Betriebsbereitschaft und eine sichere Befahrbarkeit. Sichergestellt wird dies durch Fahrbahnreinigung und Fahrbahnunterhalt, Winterdienst, Grünpflege, Wartung und Unterhalt der technischen Einrichtungen, Behebung von Unfall- und Unwetterschäden sowie Passräumungen nach der Winterperiode. Diese Leistungen erbringen die 10 Strasseninspektorate des Tiefbauamtes mit kompetentem Personal, einem modernen Maschinenpark und zeitgemässen Infrastrukturen.

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