Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Hilfsmittel Phasen 1 bis 5 / Vorlauf bis Realisierung

Phase 1: Vorlauf

Im Vorlauf klären Kanton und Gemeinde ab, ob überhaupt Handlungsbedarf in Form erkennbarer Schwachstellen besteht. Die Beurteilung der aktuellen Situation erfolgt anhand von Beurteilungskriterien und Indikatoren. Jedem beurteilten Indikator wird der Referenzstandard gegenübergestellt. Die Abweichung ist ein Mass für den Handlungsbedarf. Anhand einer Beurteilungsgrafik wird das Ergebnis des Vorlaufs (Ist-Zustand/Handlungsbedarf) klar illustriert. Dabei wird deutlich, ob ein Projekt ausgelöst wird oder nicht, und wenn ja, wann es ausgelöst wird.

Phase 2: Planungsstudie

Unter Federführung des kantonalen Tiefbauamts organisieren Kanton und Gemeinde gemeinsam das weitere Vorgehen, analysieren und studieren die Ausgangslage, bis eine verhältnismässige Grundsatzlösung vorliegt:

  • Ist die Massnahme erforderlich?
  • Ist die Massnahme geeignet, die Aufgabe zu lösen?
  • Ist die Massnahme angemessen respektive zumutbar?

Phase 3: Vorprojekt

In Zusammenarbeit mit Betroffenen und Beteiligten (Bevölkerung, Institutionen, Werken, Fachstellen etc.) werden – mit Blick auf die anzustrebende Grundsatzlösung – die Projektgrundlagen vertieft und die Ziele des Vorprojekts vereinbart. Jetzt wird das Strassenbauvorhaben bezüglich Verkehr, Betrieb, Gestaltung und Kommunikation konzipiert. Alle Überlegungen fliessen abschliessend in ein Vorprojekt mit Kostenschätzung ein. Mit der Beurteilungsgrafik wird nachgewiesen, dass die Wirkung des Vorprojekts dem Referenzstandard entspricht. Jetzt werden alle Betroffenen und Beteiligten zur Mitwirkung eingeladen. Deren Rückmeldungen werden – wenn möglich – in die Unterlagen eingearbeitet, in einem Mitwirkungsbericht kommentiert und allen Mitwirkenden zugestellt.

Phase 4: Bauprojekt / Strassenplan

Der Strassenplan entspricht der Qualitätsstufe eines Bauprojekts und illustriert das angemessene, der Methode Standards Kantonsstrassen entsprechende
Strassenbauvorhaben. Er wird im ordentlichen Verfahren publiziert und aufgelegt. 30 Tage nach der Genehmigung durch die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird er rechtskräftig, falls er nicht durch Beschwerden bestritten wird. Der Strassenplan bildet die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Bauvorhabens. Sobald er rechtskräftig vorliegt, kann das finanzkompetente Organ gestützt darauf die Ausgabenbewilligung erteilen.

Phase 5: Realisierung

Bei der Realisierung geht es darum,

  • die Vorgaben und Auflagen des rechtskräftigen Strassenplans korrekt umzusetzen,
  • die gesetzlichen Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen einzuhalten (Auswahl Bauleitung, Bauunternehmer etc.),
  • die Kosten, Termine und die Qualität zu steuern,
  • den Bauablauf und dessen Auswirkungen den Betroffenen und Beteiligten gut zu kommunizieren,
  • die Abschlussarbeiten sorgfältig durchzuführen und das fertige Projekt den Betreibern (Betrieb und Unterhalt) zu übergeben,
  • mit Erfolgskontrollen die Wirkung zu analysieren und festzustellen, ob die Projektziele erreicht worden sind.

Technische Vorgaben

  • Link auf Hilfsmittel für den Entwurf der Strassenanlage sowie auf bautechnische Details

Abkürzungen Dokumententypen

AH Arbeitshilfe

BTD Bautechnische Details

CL Checkliste

FO Formular / Vorlage

MU Musterbeispiel

RL Richtlinie

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